EUDR Anforderungen und wie wir uns vorbereiten

Unsere Verpflichtung

Das Ziel der EUDR Verordnung steht ganz im Einklang mit dem Engagement von Blaser Trading, die negativen Auswirkungen der Kaffeeproduktion auf die Umwelt zu reduzieren.

Die EU hatte ursprünglich geplant, die EUDR-Verordnung ab dem 1. Januar 2025 einzuführen. Diese Deadline wurde nun ein zweites Mal um ein Jahr, auf den 30. Dezember 2026, verschoben. Blaser Trading stellt sicher, dass wir ab diesem Zeitpunkt nur noch EUDR-konformen Kaffee an unsere Kunden in der EU verkaufen. Unabhängig von der erneuten Verschiebung setzt Blaser Trading seine Bemühungen konsequent fort, um den Übergang zur EUDR-Konformität aktiv und verantwortungsbewusst zu gestalten. Auf Wunsch und nach Verfügbarkeit liefern wir EUDR-konformen Kaffee auch an Kunden in der Schweiz sowie ausserhalb der EU. Wir arbeiten mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Rohkaffeebohnen mit allen erforderlichen Informationen ausgeliefert werden.
 

 

Die EUDR Verordnung kurz erklärt:

Die EUDR ist eine Verordnung und steht für die EU Regulation on deforestation-free products. Das konkrete Ziel dieser Verordnung ist es, die Entwaldung zu stoppen. Kaffee ist einer der sieben Rohstoffe, die in der Verordnung behandelt werden und somit ab 31. Dezember 2020 "entwaldungsfrei" sein müssen.

Am 29. Juni 2023 ist die EUDR in Kraft getreten. Per 30. Dezember 2026 muss jeder Kaffee, der auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht und legal bereitgestellt wird, EUDR-konform sein.
 

Sorgfaltserklärung DDS

  • Ab 30. Dezember 2026 muss für jede Lieferung eine Sorgfaltserklärung (DDS) in das EUDR-Informationssystem hochgeladen werden. Art. 9 der Richtlinie legt die Informationen fest, die in der Sorgfaltserklärung enthalten sein müssen:

    • Art des Kaffees
    • Menge
    • Produktionsland
    • geografische Lage aller Parzellen, auf denen der Kaffee angebaut wurde
    • Produktion in Übereinstimmung mit den einschlägigen Landesvorschriften

 

Risikobewertung (Art. 10) und Risikominderung (Art. 11)

Die Lieferketten müssen regelmäßig einer Risikobewertung unterzogen werden, und es müssen Verfahren und Massnahmen zur Risikominderung vorhanden sein, um Risiken wirksam zu steuern.

Weitere Einzelheiten zur EUDR-Richtlinie finden Sie hier (auch in Deutsch, Italienisch, Französisch und Spanisch verfügbar). Die von der Europäischen Union veröffentlichten FAQs sind besonders aufschlussreich für ein besseres Verständnis.